§ Online-Anfrage für Urkundenübersetzung
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments in Deutsch, Englisch oder Polnisch für amtliche Zwecke? Dann sind Sie hier genau richtig! Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt und Oberlandesgericht Koblenz stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Hier finden Sie eine Übersicht von Urkunden , für die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.
Beim Ausfüllen dieses Formulars erfahren Sie in wenigen Minuten alle wichtigen Informationen und erhalten anschließend einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Wenn Sie möchten, können Sie optionale Felder ausfüllen, damit ich Sie als Vollzeitprofi mit 15-jähriger Berufserfahrung gezielt beraten und Ihnen das preisgünstigste und qualitativ beste Angebot unterbreiten kann.
Häufig werde ich gefragt, welche Dokumente übersetzt werden müssen, und ob die Übersetzung auch auszugsweise erfolgen kann. Eine verbindliche Auskunft darüber kann lediglich die Stelle geben, bei der die Unterlagen vorgelegt werden sollen. Anhand meiner langjährigen Erfahrung und meiner Kenntnis der bürokratischen Abläufe kann ich Ihnen jedoch bei Bedarf wertvolle Hinweise geben, damit Sie bestens informiert sind und Ihnen keine überflüssigen Kosten entstehen. Diese Zusatzleistung ist für Sie kostenlos .
SPRACHE UND LAND WÄHLEN > WUNSCHTERMIN ANGEBEN > KONTAKTDATEN MITTEILEN > ANGEBOT ERHALTEN
Schritt 1/6: Sprache und Land wählen
In welchem Land wurde Ihre Urkunde ausgestellt?*
- bitte Land wählen -
Australien
Deutschland
Ghana
Indien
Irland
Kamerun
Kanada
Kenia
Neuseeland
Nigeria
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen
Schweiz
Südafrika
Sudan
Tansania
Uganda
USA
Vereinigtes Königreich
- sonstiges Land -
Hinweis zur Sprachauswahl
Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer führe ich alle Aufträge eigenverantwortlich und ausschließlich in meinen drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch aus. Sprachmittler für andere Sprachen finden Sie über die Suchmaschine des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier .
In welchem Land soll die Übersetzung verwendet werden?*
- Bitte Land wählen -
Australien
Deutschland
Ghana
Indien
Irland
Kamerun
Kanada
Kenia
Neuseeland
Nigeria
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen
Schweiz
Südafrika
Sudan
Tansania
Uganda
USA
Vereinigtes Königreich
- sonstiges Land -
Bei welcher Stelle soll die Übersetzung vorgelegt werden?*
- Bitte Stelle auswählen -
Ausländerbehörde
Botschaft/Konsulat
Gericht
Krankenkasse
Notar
Standesamt
Universität
Versicherung
Verwaltungsbehörde
sonstige Stelle
Hinweis zur Stelle
Die beglaubigte Übersetzung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten, Notaren, Hochschulen und allen öffentlichen Einrichtungen in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. Für die Anerkennung der in Deutschland beglaubigten Übersetzungen im außereuropäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung, in der Praxis werden solche Übersetzungen jedoch ohne Weiteres akzeptiert. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier .
Schritt 2/6: Anforderungen an die Übersetzung wählen
Hinweis zur Beglaubigung anhand des Originals
Es besteht die Möglichkeit, die Übereinstimmung der Übersetzung mit einer amtlich beglaubigten oder nicht beglaubigen Abschrift (einfache Kopie bzw. Scan) zu bescheinigen. Die Bescheinigung der Übereinstimmung mit dem Original ist nur erforderlich, wenn das von Ihnen ausdrücklich verlangt wird.
Eine einfache Kopie des Ausgangsdokuments wird stets an die Übersetzung angeheftet. Das bedeutet, dass der inhaltliche Zusammenhang zwischen Ausgangstext und Übersetzung für Dritte ersichtlich ist, auch wenn die Übereinstimmung der Übersetzung "nur" mit einer Abschrift bescheinigt wird. Es ist wichtig, dass Ihre Kopien bzw. Scans vollständig und gut lesbar sind. Sonst könnten Inhalte (z. B. Stempelabdrücke) fehlen, die im Original vorhanden sind, was zur Ablehnung der beglaubigten Übersetzung führen könnte.
Auch wenn eine Kopie des Ausgangstextes an die Übersetzung angeheftet wird, empfehle ich Ihnen dringend, die mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Übersetzung immer in Verbindung mit dem Original bzw. einer beglaubigten Abschrift des Ausgangstextes bei der gewünschten Stelle vorzulegen.
Eine amtlich beglaubigte Abschrift hat übrigens mit beglaubigter Übersetzung nichts zu tun. Sie erhalten solche Abschriften bei der Stadtverwaltung oder bei einem Notar.
Hinweis zur Apostille
Eine Apostille bzw. ein Legalisationsvermerk bescheinigt für ausländische Zwecke, dass Ihre Urkunde echt ist und von einer dazu befugten Amtsperson ausgestellt wurde. Es kommt immer wieder vor, dass Behörden eine solche Echtheitsbescheinigung verlangen, und zwar in Bezug auf:
1. Ihre öffentliche Urkunde, die übersetzt werden soll, und/oder 2. die beglaubigte Übersetzung, die ich für Sie erstelle.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier . Im Zweifelfall berate ich Sie gerne und kann ggf. in Ihrem Auftrag die Beschaffung der Apostillen bei den zuständigen Stellen übernehmen.
Schritt 3/6: Lieferung der Übersetzung wählen
Hinweis zur beglaubigten Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur
Ein einfacher Scan hat nicht die Rechtskraft eines Originals, kann aber bei den meisten Stellen vorab eingereicht werden, um den Prozess zu beschleunigen bzw. die Frist zu wahren. Die Beglaubigung mit der qualifizierten elektronischen Signatur wiederum ist mit einem Berufsattribut versehen und daher genauso rechtsgültig wie das „physische“ Original mit Siegel und Unterschrift. Sie erhalten die beglaubigte Datei bequem per E-Mail. Voraussetzung ist, dass die annehmende Stelle die digital beglaubigte Übersetzung annehmen und verarbeiten kann. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier .
Schritt 4/6: Ihre Kontaktdaten
Schritt 5/6: Übermittlung Ihrer Dokumente
Platz für Ihre sonstigen Hinweise:
Hinweis zu Übersetzungskosten für Privatkunden
In manchen Fällen können Übersetzungskosten für Privatpersonen (z. B. durch Arbeitgeber, Behörden oder Versicherungen) teilweise oder vollständig übernommen werden. Sie können mir gerne mitteilen, ob Sie einen offiziellen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei einem Kostenträger benötigen oder die Gebühren definitiv privat begleichen müssen. In Einzelfällen berate ich Sie gern.
Einige Informationen zu diesem Thema finden Sie hier in meinem Blog.
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In eiligen Fällen können Sie mich zusätzlich unter 06131/6064914 erreichen.