Bei einer Eheschließung sind viele rechtliche und organisatorische Fragen zu klären, sodass der Termin beim Standesamt zu einer echten Herausforderung werden kann, sollte einer der Ehepartner der deutschen Sprache nicht mächtig sein. In solchen Fällen ist es hilfreich (oft sogar rechtlich erforderlich), einen fachkundigen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Hierfür stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und beeidigter Dolmetscher zur Verfügung.
Egal, ob Sie einen Dolmetscher für den Vorbesprechungstermin oder für die Zeremonie selbst benötigen, durch meine vielen Einsätze in zahlreichen Standesämtern im Rhein-Main-Gebiet bin ich Ihr kompetenter Partner, der die amtlichen Abläufe kennt und die standesamtliche Terminologie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch bestens beherrscht.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Reibungslose Kommunikation
Ich sorge nicht nur für einwandfreie Verdolmetschung, sondern helfe dabei, kulturbedingte Missverständnisse zu vermeiden, damit eine ganzheitliche Verständigung gelingt.
Beratung inklusive
In den mehr als 15 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich bei zahlreichen standesamtlichen Terminen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf der Eheschließung und zum amtlichen Prozedere geben.
Alles aus einer Hand
Sie benötigen nicht nur einen Dolmetscher, sondern auch beglaubigte Übersetzungen von Urkunden? Bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand zu fairen Konditionen!
Garantierte Rechtssicherheit
Ich unterzeichne die Niederschrift über die Eheschließung als neutraler Dolmetscher mit, sodass die Rechtsgültigkeit der Ehe unter Verweis auf mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers nicht angefochten werden kann.
Professionelles Auftreten
Anzug und Krawatte dürfen bei einer Trauung in der Regel nicht fehlen. Sollten Sie besondere Vorstellungen zum Dresscode haben, teilen Sie mir dies gerne mit.
Garantierter Datenschutz
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit als beeidigter Dolmetscher darf ich Daten und Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.
Ablauf
In der Regel sind bei ausländischen Heiratswilligen folgende Schritte zu beachten:
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Zunächst müssen die entsprechenden Unterlagen (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, ggf. Scheidungsurteil) dem Standesamt vorgelegt werden. In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Urkunden verlangt, die ich für Sie anfertigen kann.
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Sobald alle Dokumente vorliegen, findet ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung statt, an dem beide Personen teilnehmen müssen. Im Rahmen dieses Termins werden formale Fragen z. B. zur Rechtswahl, zur Namensführung und zu Besonderheiten, die sich aus dem ausländischen Recht ergeben, geklärt. In manchen Fällen muss auch eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abgegeben werden.
Für diesen ersten Termin im Standesamt stehe ich Ihnen als Dolmetscher zur Verfügung.
- Nach erfolgter Anmeldung wird ein Termin für die Trauung vereinbart. Auch bei der Trauung stehe ich Ihnen und Ihren fremdsprachigen Gästen als Dolmetscher zur Verfügung. Die Trauung umfasst in der Regel eine Ansprache des Standesbeamten (inhaltlicher Teil) sowie die Verlesung der Niederschrift und ggf. der namensrechtlichen Erklärungen (rechtlicher Teil). Auch Sonderwünsche wie etwa Redebeiträge von Familienangehörigen können vereinbart und verdolmetscht werden.
Beauftragung
Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor dem Termin zum Vorgespräch telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf. Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Vorgesprächs oder der Eheschließung selbst haben, können diese vorab geklärt werden. Bei Bedarf setze ich mich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, um Auskunft darüber zu erhalten, welche Dokumente in beglaubigter Übersetzung in Ihrem Fall tatsächlich benötigt werden.
Tipp: Von kulturellen Besonderheiten bei der Eheschließung von ausländischen Partnern, die vom anwesenden Dolmetscher mit bedacht werden sollten, handelt mein Blog-Eintrag.
Honorar
Das Honorar für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG-Gesetz). Für das Dolmetschen bei einer Eheschließung beim Standesamt werden folgende Posten abgerechnet:
- das Dolmetschen während des Termins
- Dauer der Anreise
- Kosten der Anreise (Fahrtkostenersatz/Kilometerpauschale)
- ggf. inhaltliche Vorbereitung
Gerne erstelle ich für Sie ein individuelles Angebot für den Dolmetschereinsatz sowie ggf. für die Erstellung der beglaubigten Übersetzungen Ihrer Urkunden. Bei weiterführenden Fragen erreichen Sie mich telefonisch unter 06131/6064914.