Sie haben einen wichtigen Notartermin in Hessen oder Rheinland-Pfalz, bei dem eine der Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Ob bei der Gründung einer GmbH, einer Vollmachtserteilung, beim Kauf einer Immobilie oder bei der Schließung eines Ehevertrags stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher gerne zur Verfügung.
Ich dolmetsche regelmäßig in Notarkanzleien und meine Erfahrung auf diesem Gebiet ist durch zahlreiche Referenzen belegt, die Sie hier einsehen können. Zudem habe ich als Urkundenübersetzer in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch tagtäglich mit notariellen Schriftstücken zu tun. Ich übersetze diese für amtliche Zwecke und versehe sie mit einem Beglaubigungsvermerk, wodurch sie Rechtskraft in der übersetzten Sprache erlangen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Reibungslose Kommunikation bei Ihrem Notartermin
Die Sprachbarriere wird aufgehoben und Erläuterungen zu den einzelnen Vertragsabschnitten sowie Fragen der ausländischen Partei werden unkompliziert von allen Beteiligen verstanden.
Rechtssichere Beurkundung
Die Urkunde wird von mir als neutralem Dolmetscher mit unterzeichnet, sodass niemand das Rechtsgeschäft unter Verweis auf die mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers anfechten kann.
Beratung inklusive
In den mehr als 15 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich an zahlreichen Beurkundungen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf und zur notariellen Praxis bei fremdsprachigen Mandanten geben.
Garantierter Datenschutz
Bei notariellen Beurkundungen werden regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit darf ich Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vorsorglich bin ich (und Sie als mein Kunde) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert (Risiken bis zu 5 Millionen Euro)
Ablauf
Der Notar hat die Rolle einer neutralen und beaufsichtigenden Instanz: Er muss sicherstellen, dass alle Unterzeichnenden sich des Vertragsinhalts bewusst sind und diesen auch verstehen. Wenn ein Beteiligter nach eigenen Angaben oder nach Überzeugung des Notars der Vertragssprache nicht mächtig ist, muss laut § 16 Beurkundungsgesetz ein fachkundiger Dolmetscher hinzugezogen werden. Dies ist ohnehin von Vorteil, da weniger die allgemeine Sprachkenntnis gefragt ist als das Verständnis der komplizierten juristischen Formulierungen in zwei Sprachen, die qualifizierte Sprachmittler mit fundierter Kenntnis des jeweiligen Rechtssystems mitbringen.
Der Inhalt des Vertrags wird vom Notar auf Deutsch verlesen, übersetzt wird entweder simultan oder (abschnittsweise) konsekutiv. Bei der Verlesung der Urkunde muss der genaue juristische Wortlaut wiedergegeben werden. Meine Rolle als Dolmetscher beschränkt sich allerdings nicht auf den Wortlaut der Urkunde selbst. Bei der anschließenden Klärung offener Fragen wird der Notar versuchen, den Inhalt auf eine allgemein verständliche Weise zu erläutern und auf Zweifel und Bedenken der Vertragsparteien einzugehen. Fragen der Beteiligten und Antworten des Notars auf diese müssen sinngerecht und verständlich wiedergegeben werden. Auf diese Weise stelle ich als mitwirkender Dolmetscher sicher, dass keine Missverständnisse entstehen, die später zu rechtlichen Nachteilen oder zusätzlichen Kosten für die Beteiligten führen könnten.
Durch meine Anwesenheit und meine eigenhändige Unterschrift unter dem Vertrag, den ich als mitwirkender Dolmetscher mit unterzeichne, trage ich zur Rechtssicherheit der beurkundeten Vereinbarung bei: Der Vertrag kann unter Verweis auf die mangelnde Sprachkenntnis der Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt nicht angefochten werden.
Beauftragung
Aufgrund der komplexen Inhalte ist es empfehlenswert, den Vertragstext schriftlich übersetzen zu lassen, damit eventuelle Fragen bereits vor dem Beurkundungstermin erkannt und erläutert werden können. Dadurch kann im Notartermin viel Zeit gespart werden und alle Beteiligten haben den Komfort, sich deutlich besser auf den Termin vorbereiten zu können. Außerdem kann nach der Beurkundung zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung der Endfassung zur Vorlage bei Behörden angefertigt werden.
Bitte schicken Sie mir die Vertragsentwürfe per E-Mail zu bzw. teilen Sie mir die Kontaktdaten der Notarkanzlei mit, damit ich die Unterlagen selbst zur Einsichtnahme anfordern kann. Dies wird mir ermöglichen, einen Kostenvoranschlag zu erstellen und mich auf den Dolmetschereinsatz entsprechend vorzubereiten, um im Beurkundungstermin die oft anspruchsvollen Texte direkt vom Blatt übersetzen zu können.
Honorar
Für die Übersetzung entstehen Mehrkosten, die man sich verständlicherweise gerne sparen möchte. Der Verzicht auf einen qualifizierten Dolmetscher ist allerdings nur scheinbar von Vorteil, weil die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen eines unsachgemäß verdolmetschten und missverstandenen Vertrags erst recht sehr teuer zu stehen kommen können.
Das Honorar für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG-Gesetz). Für das Dolmetschen bei einer notariellen Beurkundungen werden folgende Posten abgerechnet:
- das Dolmetschen während des Termins
- Dauer der Anreise
- Kosten der Anreise (Fahrtkostenersatz/Kilometerpauschale)
- inhaltliche Vorbereitung (entfällt, wenn durch mich eine schriftliche Übersetzung des Entwurfs erstellt wird)
Hinweis: Vom Notar in Rechnung gestellte Beurkundungskosten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz kalkuliert. Übersetzungskosten (wie auch etwaige Maklercourtagen und Steuern) sind allerdings kein Bestandteil der notariellen Gebühren, sie werden stets separat bezahlt.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Verdolmetschung während des Termins und ggf. für die Erstellung einer schriftlichen Übersetzung Ihres Vertrages! Bei Fragen erreichen Sie mich auch telefonisch unter 06131/6064914.