Welche Dokumente müssen in beglaubigter Form übersetzt werden?
Offizielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr und Urkundenwesen Verwendung finden, müssen in die Amtssprache übertragen und mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk des Urkundenübersetzers bescheinigt werden, damit sie rechtswirksam werden.
Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in folgenden Situationen benötigt:
- Firmengründungen mit internationalem Bezug
- Zulassungsverfahren für ausländische Produkte
- Zivil- und Strafsachen mit internationalen Parteien
- grenzüberschreitende Erbfälle
- Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Arbeitsnachweisen
- Personenstandsurkunden, Meldewesen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Nachweise über ausländische Versicherungen
- Bescheinigungen über im Ausland entstandene Kosten zur Vorlage bei deutschen Kostenträgern
- Umschreibung ausländischer Führerscheine
Beglaubigte Übersetzung für Unternehmen
Besonders oft werden beglaubigte Übersetzungen von folgenden Dokumenten benötigt:
- Gesellschaftsverträge
- Grundbuchauszüge
- Handelsregisterauszüge
- Jahresabschlüsse
- Konformitätserklärungen
- Produktbeschreibungen
- Satzungen
- Steuerbescheide
- Technische Dokumentation
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Versicherungsscheine
- Zertifikate für Zulassungsverfahren
- Zollbescheinigungen
Beglaubigte Übersetzung für Privatpersonen
Besonders oft werden beglaubigte Übersetzungen von folgenden Dokumenten benötigt:
- akademische Leistungsübersichten
- amtliche Bescheinigungen
- Arbeitszeugnisse
- ärztliche Atteste
- eidesstattliche Versicherungen
- Einbürgerungsurkunden und -zusicherung
- Eheverträge
- Erbausschlagungsurkunden
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Kaufverträge
- Kfz-Bescheinigungen
- Meldebescheinigungen und Aufenthaltstitel
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden; Ehefähigkeitszeugnisse)
- Qualifikationsnachweise
- Scheidungsurteile
- Schulzeugnisse
- Sorgerechtserklärungen
- Versicherungsscheine
- Testamente
Beglaubigte Übersetzung für Behörden und Anwaltskanzleien
Besonders oft werden beglaubigte Übersetzungen von folgenden Dokumenten benötigt:
- Anwaltsschreiben
- Beschlüsse
- Klageschriften
- Niederschriften
- notarielle Urkunden
- Sachverständigengutachten
- Strafbefehle
- Urteile
- Vernehmungsprotokolle