Welche Dokumente müssen in beglaubigter Form übersetzt werden?

Offizielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr und Urkundenwesen Verwendung finden, müssen in die Amtssprache übertragen und mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk des Urkundenübersetzers bescheinigt werden, damit sie rechtswirksam werden.

Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in folgenden Situationen benötigt:

  • Firmengründungen mit internationalem Bezug
  • Zulassungsverfahren für ausländische Produkte
  • Zivil- und Strafsachen mit internationalen Parteien
  • grenzüberschreitende Erbfälle
  • Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Arbeitsnachweisen
  • Personenstandsurkunden, Meldewesen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Nachweise über ausländische Versicherungen
  • Bescheinigungen über im Ausland entstandene Kosten zur Vorlage bei deutschen Kostenträgern
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine

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  • Wann sollte ich einen freiberuflichen Übersetzer beauftragen?

    Übersetzungsagenturen mit festangestellten Projektmanagern und Übersetzern sind in der Regel nur für Großunternehmen interessant, die auf internationalen Märkten präsent sind und ihre technische Dokumentation oder ihren Internetauftritt in diversen Sprachen benötigen. Anders verhält es sich, wenn Sie etwa einen mittelständischen Betrieb vertreten oder selbstständig sind und eine Übersetzung in eine einzelne Fremdsprache benötigen.

  • Dolmetscher beim Immobilienkauf

    Immobilien in Deutschland werden immer häufiger von ausländischen Käufern erworben. Sobald der Notartermin oder das Beratungsgespräch bei der Bank naht, wird es kritisch: Alle Inhalte müssen verstanden werden, was an der Sprachbarriere scheitern kann. Sie brauchen in diesem Fall einen professionellen Dolmetscher, der die entsprechende Qualifikation und Fachkenntnis mitbringt. Bei englisch- und polnischsprachigen Käufern sind Sie bei mir richtig!

  • Wie bringt man einen guten Scan zustande?

    Der Versand von Dokumenten, von denen eine Übersetzung benötigt wird, auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail, ist heutzutage eine gerne genutzte Alternative zum Postverkehr oder persönlicher Überreichung im Übersetzungsbüro. Dazu benötigt man allerdings einen Scan des Originaldokuments, was in der Praxis nicht immer so einfach und offensichtlich ist, wie es auf den ersten Blick wirkt.