Bewerbungscheck

Möchten Sie sich in einem englischsprachigen Land oder in Polen um eine Arbeitsstelle bewerben und sind sich nicht sicher, ob Ihr Motivationsschreiben und Lebenslauf stilsicher formuliert sind? Ich korrigiere Ihre Dokumente und teile Ihnen Verbesserungsvorschläge bezüglich des Inhalts und der Form mit.

Ich lektoriere Ihre Bewerbungsunterlagen nicht nur unter rein sprachlichen Aspekten, sondern berücksichtige spezifisch wichtige Details für Sie und recherchiere diese bei Bedarf.

Wussten Sie zum Beispiel, dass deutsche Arbeitgeber meist einen "tabellarischen Lebenslauf" erwarten? Was muss in einem solchen Lebenslauf stehen und was sind die No-Gos? Erwartet ein britischer Personaler die Angabe der Konfession? Wenn nicht, warum? Was versteht man unter einem Motivationsschreiben in Polen und wie lang sollte es sein?

Schicken Sie mir einfach Ihre Unterlagen zu und beschreiben Sie das Bewerbungsverfahren.

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Blog

  • Polen als Investitionsziel

    Im Laufe der letzten 25 Jahre entwickelte sich Polen zu einem beliebten Investitionsland für Unternehmen aus der ganzen Welt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich etwa 26 Milliarden Euro, wovon annähernd 20 Prozent aus Deutschland stammen. Insgesamt machen die ausländischen Investitionen 40 % des polnischen Bruttoinlandsproduktes aus. Dies zeigt, wie attraktiv der Standort Polen geworden ist.

  • Internationaler Mittelstand – Chancen im Ausland richtig nutzen

    Den deutschen Markt haben Sie erfolgreich erobert. Wie soll es weitergehen? Oft lautet die Antwort auf diese Frage: Wachstum im Ausland und Internationalisierung. Ob nun die Expansion nach West- oder Osteuropa, oder der Einstieg in den US-Markt oder den asiatischen Markt, die Fragen sind oft die gleichen.

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!