Fachübersetzung

In meiner Tätigkeit als allgemein ermächtigter Übersetzer habe ich vornehmlich mit juristischen Fachtexten wie Verträgen oder Urteilen zu tun. Auf dem rechtlichen Gebiet kenne ich mich auch am besten aus. Außer dem rechtlichen Sachgebiet verfüge ich über profundes Hintergrundwissen in einigen Bereichen des Handels und Marketings, der Technik und IT und Geisteswissenschaften. Ich habe in diesen Themenbereichen zahlreiche Texte übersetzt und die erforderliche Fachkenntnis entweder durch Studium oder Weiterbildungsseminare erworben. Zudem verfüge ich über entsprechende Wörterbücher und Glossare, die mir bei der professionellen Bearbeitung Ihrer Aufträge helfen.

Bei der Übersetzung von Fachtexten kann ich bei Bedarf die CAT-Tools SDL Trados Studio, memoQ oder Across Personal Edition einsetzen. Den Gebrauch dieser Übersetzungsprogramme lernte ich gründlich bei dem renommierten Übersetzungsunternehmen Sandberg Translation Partners Ltd in England, wo ich im Jahr 2012 einen längeren Weiterbildungsaufenthalt absolvierte.

Hier erfahren Sie, warum es sich lohnt, einen freiberuflichen Übersetzer zu beauftragen, statt auf unbekannte Vermittlungsagenturen zurückzugreifen.

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präzise und rechtssicher

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DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.

  • Patentanmeldungen

    Patente müssen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Anmeldungen können in jeder beliebigen Sprache beim EPA eingereicht werden. Amtssprachen des EPA sind allerdings nur Deutsch, Englisch und Französisch. Wird eine Anmeldung nicht in einer dieser Sprachen eingereicht, muss eine Übersetzung vorgelegt werden.