Die Legislation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll.
Die Haager Apostille bestätigt, wie die Legalisation, die Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Damit ist eine Beteiligung eines Beamten des Staates, indem die Urkunde Verwendung finden soll, nicht mehr nötig.
Die Haager Apostille basiert auf einem Abkommen zwischen Staaten, die wechselseitig keine Legalisation voneinander verlangen. Die Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens finden sie hier.
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