Amtliche Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte
In Deutschland gibt es 433 reglementierte Berufe (Stand 2024). Für die amtliche Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen und Berufsabschlüssen in diesen Berufen müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt werden, zu denen auch die Anfertigung von bestätigten (beglaubigten) Übersetzungen durch einen allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer gehört.
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