In Deutschland gibt es 433 reglementierte Berufe (Stand 2024). Für die amtliche Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen und Berufsabschlüssen in diesen Berufen müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt werden, zu denen auch die Anfertigung von bestätigten (beglaubigten) Übersetzungen durch einen allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer gehört. Ausschließlich gerichtlich zugelassene Übersetzer sind befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen nach § 142 Abs. 3 ZPO zu bescheinigen.
Qualitätssicherung
Die Übersetzung von Fachbegriffen ist entscheidend, da sie die Anerkennung des Ausbildungsnachweises direkt beeinflussen kann. Ein falscher oder nicht standardisierter Begriff kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Art und Weise, wie ein Beruf oder Ausbildungsnachweis übersetzt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Anerkennung haben. Beispielweise kann die Verwendung eines ungenauen Begriffs dazu führen, dass der Antrag nicht akzeptiert wird oder eine Qualifikation nicht korrekt eingestuft wird. Hochwertige Übersetzungen reduzieren das Risiko von Missverständnissen.
Verantwortung und Haftung des ermächtigten Übersetzers
Urkundenübersetzer unterliegen sowohl der zivilrechtlichen als auch der strafrechtlichen Haftung für ihre Übersetzungen. Sie sind befähigt, die spezifischen Anforderungen und Kontexte eines Berufes im Anerkennungsverfahren zu verstehen und diese in die Übersetzung einfließen zu lassen. Dies umfasst auch die Begründung für die Wahl bestimmter Begriffe und deren Relevanz für die Anerkennung. Ein erfahrener und engagierter Übersetzer kennt die einschlägigen Fachterminologien und kann sicherstellen, dass alle relevanten Begriffe korrekt und konform mit den Anforderungen der deutschen Anerkennungsbehörden übersetzt werden.
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