Erbausschlagung in Polen – was muss übersetzt werden?

Eine Erbschaft kann negative Folgen mit sich bringen. Beispielsweise sind nur Schulden zu erben oder eine zu erbende Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz, was hohe Kosten nach sich zieht. In solchen Fällen ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. In Deutschland beträgt die Frist dafür 6 Wochen ab Kenntnisnahme, in Polen 6 Monate. Wie funktioniert eine Ausschlagung, wenn das Erbe aus Polen kommt, der Erbe aber in Deutschland lebt? An wen kann und muss man sich wenden und wie verläuft die Kommunikation mit dem polnischen Gericht, wenn man der Sprache nicht mächtig ist?

Wo schlage ich das Erbe aus und in welcher Sprache?

Im ersten Schritt erhalten Sie vom zuständigen polnischen Gericht ein Schreiben, in dem Sie über den Erbfall informiert und zu Stellungnahme aufgefordert werden. Wenn Sie das Erbe nicht antreten wollen, müssen Sie eine Ausschlagungserklärung abgeben. Das Erbe kann in deutscher Sprache in einem Amtsgericht oder vor einem Notar in Deutschland ausgeschlagen werden. Im nächsten Schritt muss die Urkunde an das polnische Gericht nebst beglaubigter Übersetzung weitergeleitet werden, damit dort der Erbfall abgeschlossen werden kann.

Welche Unterlagen muss ich übersetzen?

Das polnische Gericht akzeptiert keine Urkunden und Erklärungen in deutscher Sprache. Die Dokumente müssen in die Amtssprache der Republik Polen übersetzt werden, bevor sie an das Gericht verschickt werden können. Um die Übersetzung der Niederschrift bzw. der Erklärung über die Erbschaftsausschlagung sowie aller weiteren Dokumente (z. B. Sterbe- oder Eheurkunden) kann sich ausschließlich ein beeidigter Urkundenübersetzer kümmern, da für öffentliche Urkunden bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden müssen. In manchen Fällen muss die Urkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen werden, die mitübersetzt werden muss.

In meiner Eigenschaft als in Deutschland und Polen beeidigter Übersetzer fertige ich für Sie nicht nur die notwendigen Übersetzungen an, sondern stelle die Kommunikation mit dem polnischen Gericht sicher. Ich kann bei Bedarf mit dem zuständigen Gericht in Kontakt treten und offene Fragen in Ihrem Auftrag gleich zu Beginn klären. So kann ein unnötig langer Briefverkehr vermieden werden, was Ihnen Zeit und Kosten spart. Dadurch wird auch die Gefahr gebannt, dass die Frist von 6 Monaten verstreicht und Sie oder Ihre Kinder das Erbe annehmen müssen.

Wer hilft mir bei rechtlichen Fragen?

Als kompetenter und erfahrener Übersetzer kann ich Ihnen die Eigenheiten des amtlichen Verfahrens in erbrechtlichen Angelegenheiten im deutsch-polnischen Rechtsverkehr sowie die Funktionsweise der polnischen Gerichte erläutern. Das allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ich für Sie keine Rechtsberatung bieten kann und darf. Für solche Zwecke verweise ich gern auf Fachanwälte für polnisches Recht, mit denen ich zusammen arbeite und meinerseits uneingeschränkt weiterempfehlen kann.

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