Ermächtigt, beeidigt, staatlich geprüft? – Eine Orientierungshilfe

Bei der Suche nach einem Übersetzungsdienstleister werden Sie auf unterschiedliche Berufsbezeichnungen stoßen. In jedem Fall sollten Sie die Unterscheidung zwischen „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ im Auge behalten. Während sich Übersetzer ausschließlich mit geschriebenen Texten befassen, übertragen Dolmetscher mündlich gesprochene Reden in eine andere Sprache. Problematisch ist, dass weder der Übersetzer- noch der Dolmetscherberuf rechtlich geschützt sind.

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Was kostet eine Übersetzung?

Im Gegensatz zu einigen anderen freien Berufen sind Übersetzer und Dolmetscher an keine Gebührenordnung gebunden. Eine allgemein verpflichtende Gebührenordnung wäre nicht sinnvoll, weil Übersetzungsprojekte je nach Fachgebiet, Umfang und Sprachkombination sehr unterschiedlich ausfallen können. Als einzige Ausnahme steht das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) da, das für Klarheit und Gleichheit im juristischen Bereich sorgt.

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Übersetzung ins Englische, bitte! – Aber in welches?

Als wichtigste Weltsprache weist Englisch einige Besonderheiten auf. Es wird als Erst-, Zweit- und Fremdsprache in höchst unterschiedlichen Ländern gesprochen und verfügt dementsprechend über einen enormen Wortschatz. Das Englisch aus Wales unterscheidet sich vom Englisch, das in Kalifornien oder Kenia gesprochen wird. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Aussprache, sondern auch die Schreibweise von manchen Wörtern. Begriffe aus nahezu allen Lebensbereichen, seien es Dinge des täglichen Gebrauchs („restroom“ vs. „cloakroom“) oder Amtsbezeichnungen („minister“ vs. „secretary“) können sehr verschieden sein, so dass die Gefahr besteht, dass Übersetzungen nicht immer korrekt sind.

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Normzeilen, Wortpreise, Matches – Abrechnung von Übersetzungsdienstleistungen

In Deutschland ist es üblich, Übersetzungsarbeiten nach so genannten Normzeilen abzurechnen. Unter einer Normzeile versteht man 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Als Grundlage der Preiskalkulation kann entweder die Anzahl der Anschläge im Ausgangs- oder aber im Zieltext herangezogen werden. Bei Texten, die nicht elektronischer Form vorliegen, wird zum Zwecke der Honorarberechnung meist der Zieltext, also die fertigte Übersetzung, zugrunde gelegt.

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Beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Bildungsnachweisen: Mehr als nur ein "Stempel"

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft, bevor sie den in Deutschland geschützten Berufen als gleichwertig eingestuft werden. Neben einer öffentlich beglaubigten Kopie des zu bewertenden ausländischen Originalzeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersicht, einem tabellarischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen müssen auch Übersetzungen von Bildungsnachweisen eingereicht werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer beglaubigt wurden.

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