Amtliche Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte

In Deutschland gibt es 433 reglementierte Berufe (Stand 2024). Für die amtliche Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen und Berufsabschlüssen in diesen Berufen müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt werden, zu denen auch die Anfertigung von bestätigten (beglaubigten) Übersetzungen durch einen allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer gehört.

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KI-Dolmetschen auf dem Prüfstand

KI-Anwendungen können gesprochene Sprache transkribieren und in Echtzeit übersetzen. Trotz beachtlicher Fortschritte gibt jedoch zahlreiche Einschränkungen: Menschen sprechen selten perfekt und schriftreif, was für KI-basierte Systeme ein Problem darstellt, da sie wörtlich transkribieren und nicht in der Lage sind, Redundanzen, Fehler oder Versprecher zu erkennen. Menschliche Dolmetscher hingegen filtern und analysieren solche Nuancen, um eine sinnvolle und präzise Übersetzung zu liefern.

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Dolmetschen bei psychiatrischen Begutachtungen

Psychiatrische Begutachtungen spielen im Strafverfahren eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die Schuldfähigkeit eines Beschuldigten zu überprüfen. In Fällen, in denen der Beschuldigte keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, ist es erforderlich, dass ein staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher hinzugezogen wird.

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Elektronischer Rechtsverkehr für Urkundenübersetzer und Gerichtsdolmetscher

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Justizwesens und der Verwaltung dar. Eine zentrale Rolle spielt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Berufsattributen, die die Authentizität und Integrität von elektronischen Dokumenten gewährleistet. Für ermächtigte Übersetzer sowie beeidigte Dolmetscher bedeutet der ERV neue Möglichkeiten, insbesondere durch den Einsatz der so genannten SAFE-ID.

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Wie bringt man einen guten Scan zustande?

Der Versand von Dokumenten, von denen eine Übersetzung benötigt wird, auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail, ist heutzutage eine gerne genutzte Alternative zum Postverkehr oder persönlicher Überreichung im Übersetzungsbüro. Dazu benötigt man allerdings einen Scan des Originaldokuments, was in der Praxis nicht immer so einfach und offensichtlich ist, wie es auf den ersten Blick wirkt.

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