Sehr oft hört man das Wort „Schengen“. Meistens geht es dabei jedoch nicht um das kleine Winzerdorf an der luxemburgischen Mosel, sondern vielmehr um den Schengen-Raum oder das dazugehörige Schengen-Abkommen.
Was ist der Schengen-Raum?
1985 schlossen Westdeutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten ein Abkommen und gründeten dadurch den Schengen-Raum mit dem Ziel, die Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten abzubauen. Innerhalb des Schengen-Raumes dürfen sich die Menschen frei bewegen. Das heißt an den Grenzen finden regulär, also unter Ausnahme von Sonderfällen wie der Flüchtlingskrise, G8-Gipfeltreffen oder Sportgroßveranstaltungen, keine Personenkontrollen mehr statt. Dementsprechend erhält man als ausländischer Tourist heute kein Visum mehr für Deutschland, sondern ein sogenanntes Schengen-Visum für alle Schengen-Staaten.
Das Schengen-Abkommen stellt einen Eckpfeiler des Europäischen Wirtschaftsraumes dar. Nicht weggefallen sind durch Schengen allerdings die Zollkontrollen. Zwar gibt es die Europäische Zollunion, diese ist allerdings nicht mit dem Schengen-Abkommen zu verwechseln. Innerhalb der Zollunion sind auch die Zollkontrollen entfallen, da keinerlei Zölle mehr anfallen. Bei den Nichtmitgliedsstaaten der Zollunion sind aber auch innerhalb des Schengen-Raums noch Zollkontrollen möglich. Betroffen sind hiervon allerdings nur die EFTA-Staaten, da diese nicht Mitglieder der EU sind. So gibt es an der Grenze zur Schweiz keine Personen-, sehr wohl aber Zollkontrollen. Die Türkei andererseits ist kein Mitglied des Schengen-Raumes, aber ein Mitglied der Zollunion, weshalb hier zwar Personen-, aber keine Zollkontrollen stattfinden.
Wo ist der Schengen-Raum?
Seit 1999 ist das Schengen-Abkommen integraler Bestandteil des EU-Rechts. Mit der Bedeutung und Integration des Schengen-Abkommens innerhalb des europäischen Rechtsrahmens wuchs auch der Schengen-Raum und zählt mittlerweile 29 Staaten, die aber nicht alle EU-Mitglieder sind. Umgekehrt sind auch nicht alle EU-Mitglieder zugleich Schengen-Staaten. So sind Großbritannien und Irland zwar (noch) beide Mitglieder der EU, gehören aber nicht zum Schengen-Raum, wohingegen die EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) zum Schengen-Raum gehören, aber keine EU-Mitglieder sind. Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern sind zwar EU- und Schengen-Mitglieder, wenden das Schengen-Abkommen aber noch nicht an. Abgesehen von diesen Besonderheiten sind alle anderen EU-Mitglieder auch Mitglieder des Schengen-Raums.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ersetzt im Schengen-Raum die alten einzelstaatlichen Visa, wie es sie beispielsweise in Großbritannien oder den USA gibt. Ein Visum, das ein Schengen-Staat ausstellt, gilt auch aufgrund der entfallenen Personen- bzw. Grenzkontrollen in allen Schengen-Staaten. So kann ein Tourist aus den USA auch mit einem norwegischen Schengen-Visum nach Spanien reisen, nicht aber nach Irland, da Irland kein Schengen-Staat ist. Das Schengen-Visum wird in vier Kategorien unterteilt:
- Typ A: Flughafen-Transitvisum, kein Visum im eigentlichen Sinn, da keine Einreise stattfindet, selten aus abschieberechtlichen Gründen notwendig.
- Typ C: Kurzaufenthaltsvisum (bis 90 Tage). Das gängige Visum für Touristen, die sich in diesem Zeitraum frei im Schengen-Raum bewegen dürfen.
- Typ D: Visum für den längerfristigen Aufenthalt (oft auch nationales Visum), wird bei einem Aufenthalt über 90 Tage nach nationalen Regelungen erteilt. Auch hiermit kann der gesamte Schengen-Raum bereist werden.
- Transitvisa Russland-Kaliningrad: Dies sind Sondervisa für den Transit zwischen der Exklave Kaliningrad und dem Gebiet der Russischen Föderation durch die Schengen-Staaten Litauen und Polen. Es gibt das Straßen-Visum (Typ FTD) mit 24 Stunden Gültigkeit und das Eisenbahn-Visum (Typ FTRD) mit sechs Stunden Gültigkeit.