Elektronischer Rechtsverkehr für Urkundenübersetzer und Gerichtsdolmetscher

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Justizwesens und der Verwaltung dar. Eine zentrale Rolle spielt dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Berufsattributen, die die Authentizität und Integrität von elektronischen Dokumenten gewährleistet. Für ermächtigte Übersetzer sowie beeidigte Dolmetscher bedeutet der ERV neue Möglichkeiten, insbesondere durch den Einsatz der so genannten SAFE-ID.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES stellt sicher, dass das Dokument nicht nur unverändert ist, sondern dass der Urkundenübersetzer auch tatsächlich befugt ist, es zu unterzeichnen. Dies ist insbesondere bei der Übermittlung an Gerichte und Behörden relevant, die hohe Anforderungen an die Authentizität und Integrität der übermittelten Dokumente stellen.

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Für beeidigte bzw. ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer spielt die sogenannte SAFE-ID eine entscheidende Rolle. Diese digitale Identifikationsnummer wird speziell für Berufsgruppen mit besonderem Vertrauensverhältnis wie Anwälte, Notare, Übersetzer und Dolmetscher vergeben und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung im Rahmen des ERV. Die SAFE-ID ist notwendig, um auf das eBO zugreifen zu können und dort sicher und rechtsverbindlich zu kommunizieren.

Das Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) bietet Übersetzern und Dolmetschern die Möglichkeit, Dokumente und Anfragen direkt und sicher an Behörden und Gerichte zu senden. Durch die Authentifizierung über die SAFE-ID und die qualifizierte elektronische Signatur ist gewährleistet, dass alle übermittelten Informationen sicher und rechtsgültig sind.

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