Wann ist eine Vertragsübersetzung rechtsgültig?

Wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen und eine englische Übersetzung davon erstellt wird, welchen rechtlichen Stellenwert hat die englische Übersetzung? Genießt der deutsche Text bei der Auslegung und rechtlichen Würdigung immer den Vorrang und dient der englische Text lediglich zu Informationszwecken?

Eine rechtliche Bindung erlangt eine Übersetzung nur dann, wenn die andere Sprache zusätzlich als Vertragssprache festgelegt wurde. Ist keine Vertragssprachenklausel vereinbart worden, so richtet sich die anzuwendende Vertragssprache (unabhängig von etwaigen Übersetzungen danach), welcher Gerichtsstand vereinbart und welches Recht auf den Vertrag für anwendbar erklärt wurde.

Die englische Übersetzung eines Vertrages ohne Vertragssprachenklausel in dem Fall, dass deutsches Recht für anwendbar erklärt wurde, hätte also nur rein informativen Charakter, ohne eine rechtliche Bindung zu entfalten. Im Rahmen des internationalen Vertragsrechts gilt diese Regelung wechselseitig auch für Fälle nach ausländischem Recht. Unbedingt beachten sollte man stets, dass im Falle mehrerer Vertragssprachen einer der Sprachen ein Vorrecht eingeräumt wird, um bei Missverständnissen einen klaren Interpretations- und Auslegungsmaßstab zu haben.

Was muss beachtet werden, damit in zwei verschiedenen Sprachen verfasste Verträge in beiden Ländern rechtlich bindend sind?

Die rechtliche Bindung eines mehrsprachigen Vertrages in allen beteiligten Ländern setzt bestimmte vertragsgestalterische Maßnahmen voraus. So muss zum einen ein Rechtsrahmen gewählt werden, der eine Vollstreckung in allen Vertragsstaaten ermöglicht. In der Praxis werden mittlerweile fast 90 % aller internationalen Handelsverträge der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen. Auch hierbei muss auf die Vollstreckbarkeit geachtet werden.

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