Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Urkundenübersetzer mit notariellen Befugnissen ausgestattet wären. Rechtlich gesehen stellen beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen keine „öffentlichen Beglaubigungen“, sondern einfache Zeugnisse mit Beweischarakter dar.
Einige unübersehbare Ähnlichkeiten zwischen den beiden Berufen bestehen trotzdem:
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