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Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Urkundenübersetzer mit notariellen Befugnissen ausgestattet wären. Rechtlich gesehen stellen beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen keine „öffentlichen Beglaubigungen“, sondern einfache Zeugnisse mit Beweischarakter dar.

Einige unübersehbare Ähnlichkeiten zwischen den beiden Berufen bestehen trotzdem:

Rechtssprache
Notare prüfen und fertigen juristische Schriftstücke aus, Urkundenübersetzer übertragen diese in eine Fremdsprache. Beide arbeiten mit einer Fachsprache und müssen sich mit ihr bestens auskennen. Notare sind Volljuristen und in der Lage, umfassende Rechtsanalysen durchzuführen und Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts einzuschätzen. Urkundenübersetzer müssen diese Kompetenz nicht mitbringen, sehr wohl jedoch die rechtliche Terminologie in beiden von ihnen beherrschten Sprachen kennen und in der Lage sein, eine inhaltsgleiche Fassung in der Fremdsprache anzufertigen.
Notare unterstehen der zuständigen Notarkammer und müssen die einschlägigen berufsständischen Standards einhalten. Nicht jeder Jurist darf sich Notar nennen. Das Gleiche gilt für das Übersetzer- und Dolmetscherwesen: Nicht jeder Übersetzer darf sich beeidigter, öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer nennen. Diese Berufsbezeichnungen sind in allen Bundesländern geschützt. Urkundenübersetzer unterstehen der Aufsicht der Präsidenten der Land- bzw. Oberlandesgerichte. Sie haben in der Regel ein abgeschlossenes Übersetzerstudium oder die bestandene Staatsprüfung nachzuweisen.

Notare und Urkundenübersetzer sind zur Unparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten und zum vertraulichen Umgang mit allen Inhalten verpflichtet. Der Notar muss objektiv alle Rechtsfolgen beachten und die Beteiligten über etwaige Vor- und Nachteile des beurkundeten Rechtsgeschäfts aufklären. Auf die neutrale und unbefangene Stellung eines Notars muss sich jeder Bürger stets verlassen können.
Mit ermächtigten Übersetzern verhält es sich ähnlich: Der Originalwortlaut muss in der Fremdsprache stets inhaltlich korrekt wiedergegeben werden. Übersetzer dürfen keine Begriffe verwenden, die den Sinn des Originals verfälschen würden. Alle am Rechtsverkehr beteiligten Personen müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass eine Übersetzung vollständig und inhaltlich richtig ist.

Sowohl notarielle Urkunden als auch beglaubigte Übersetzungen sind für den Rechtsverkehr unerlässlich. Während der Notar sich mit Urkunden jeglicher Art in seiner Amtssprache befasst, besteht die Rolle des Übersetzers darin, einen Urkundenverkehr, der über Landesgrenzen hinausgeht, zu ermöglichen.
Notare sind zur Archievierung ihrer Arbeit verpflichtet. So befinden sich in der Urkundenrolle des Notars sämtliche Urkunden und Dokumente, mit denen er im Zuge seiner Tätigkeit in Kontakt kam. Analog dazu können Urkundenübersetzer ein Verzeichnis der von ihnen angefertigten Übersetzungen führen und dieses unter Einhaltung der DSGVO-Fristen aufbewahren.

Haftungsausschluss:
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.