Übernahme von Übersetzungskosten
Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt
„Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen. Wenn im Rechtsverkehr fremdsprachige Dokumente Verwendung finden, müssen diese von einem Urkundenübersetzer in die betreffende Amtssprache übersetzt werden. Der Bescheinigungsvermerk, in dem bestätigt wird, dass die übersetzte Version dem Wortlaut des Originals inhaltlich entspricht, wird als Beglaubigung bezeichnet. Eine solche Übersetzung wird „bestätigte“ oder eben „beglaubigte“ Übersetzung genannt.
Bei Galamaga Translations erhalten Sie nicht nur beglaubigte Übersetzungen, sondern auch besonderen Zusatzservice: In Ihrem Auftrag können öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschriften, Apostillen und Legalisationen bei den zuständigen Stellen eingeholt werden, und zwar sowohl in Bezug auf Originalurkunden als auch auf die angefertigten beglaubigten Übersetzungen! Mit meiner langjährigen Erfahrung im Urkundenwesen und meiner Kenntnis der bürokratischen Abläufe stehe ich Ihnen bei diesem Thema gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Weg zur öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung:
Ermächtigte Urkundenübersetzer in Deutschland fertigen bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzungen an. Solche offiziellen mit Unterschrift, Siegel und Beglaubigungsvermerk versehenen Übersetzungen erhalten automatisch Rechtskraft und können im deutschen Rechtsverkehr direkt verwendet werden. Neuerdings können solche Dokumente mittels der qualifizierten elektronischen Signatur der Bundesnotarkammer auch in rein digitaler Form erstellt und im Elektronischen Rechtsverkehr rechtswirksam verwendet werden.
Für die Verwendung im Ausland kommt es vor, dass die Übersetzung in die Fremdsprache zusätzlich „überbeglaubigt“ werden muss. Dadurch wird die Echtheit der Unterschrift bzw. die Berufsbezeichnung des Urkundenübersetzers für den ausländischen Staat bestätigt (siehe „Beglaubigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr (Apostille und Legalisation)“ unten).
Sie besitzen die Originalurkunde (z. B. Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Führerschein) und benötigen eine offizielle Kopie davon, die genau die gleiche Rechtskraft aufweist wie das Original? Zu diesem Zweck muss eine sogenannte öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschrift angefertigt werden.
Um solche Abschriften beantragen zu können, muss zunächst ermittelt werden, welche Stelle für die Beglaubigung zuständig ist. Dies variiert je nach Art und Ausstellungsort Ihrer Urkunde. Gerne übernehme ich die Ermittlungsarbeit und die Beschaffung der Abschriften für Sie!
In Deutschland werden Unterschriften durch Bürgerämter oder Notare beglaubigt. Zu diesem Zweck müssen Sie sich ausweisen und das gewünschte Dokument im Beisein des Beamten eigenhändig unterschreiben. Es wird nur die Echtheit der Unterschrift beglaubigt, der Inhalt des Dokuments jedoch nicht. Die Beglaubigung einer Unterschrift muss zwingend persönlich erfolgen, d. h. ein Dritter darf nicht für Sie tätig werden.
Beurkundungen werden von Notaren vorgenommen und betreffen den Inhalt eines Rechtsgeschäfts und dessen Rechtsfolgen. Zu den beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften in Deutschland gehören etwa Grundstückskaufverträge, Eheverträge oder öffentliche Testamente.
Notarielle Urkunden in Deutschland müssen zwingend in der Amtssprache Deutsch ausgefertigt werden. Die Übersetzung solcher Urkunden in eine Fremdsprache gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers.
Wer öffentliche Urkunden oder beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland im Ausland vorlegen will, wird oft nach einer zusätzlichen Beglaubigung in Form der Apostille oder Legalisation gefragt. Schließlich will der ausländische Staat sicherstellen, dass die deutsche Urkunde von einer dazu befugten Stelle und ermächtigten Amtsperson ausgestellt wurde und alle darin befindlichen Unterschriften und Siegel echt sind.
Je nach Anforderungen des ausländischen Staates kann die Beglaubigung für den internationalen Rechtsverkehr unkompliziert (Apostille) oder langwierig (Legalisation) werden:
Haftungsausschluss:
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.
Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt
In Zeiten zunehmender Globalisierung finden immer mehr Paare mit verschiedenen Staatsbürgerschaften zueinander und wollen den Bund fürs Leben eingehen. Eine Hochzeit in Deutschland bedeutet zwar,
Die Problematik beim Übersetzen von Führerscheinen besteht darin, dass diese je nach Land, Fahrerlaubnisklasse oder Gültigkeitsdauer stark variieren können. Im Rahmen der Übersetzung ist höchste Präzision