Übernahme von Übersetzungskosten
Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt
Wann wird bei der Polizei gedolmetscht?
Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2010/64/EU muss jedem Verdächtigen oder Beschuldigten im Rahmen der polizeilichen Vernehmung ein Dolmetscher gestellt werden, sofern er der Verfahrenssprache nicht mächtig ist. Zudem werden Dolmetscher geladen, wenn Zeugen bzw. Geschädigte die Amtssprache nicht beherrschen. Ein weiterer Arbeitsbereich ist die so genannte Telekommunikationsüberwachung, bei der in einer Fremdsprache geführte Telefonate bzw. Nachrichten übersetzt werden müssen.
Wie wird bei der Polizei gedolmetscht?
Bei der Polizei wird in den meisten Fällen konsekutiv, d. h. zeitversetzt gedolmetscht. Zudem ist oft das Vom-Blatt-Übersetzen verlangt, wie zum Beispiel bei Belehrungsformeln. Es ist üblich, dass im Anschluss an eine Vernehmung das Vernehmungsprotokoll vollständig (mündlich) übersetzt wird, bevor es final unterzeichnet wird.
Welche Besonderheiten ergeben sich bei einem Dolmetschereinsatz?
Die Besonderheiten des Polizeidolmetschens ergeben sich zunächst aus der Thematik. Regelmäßig ist man mit Fällen konfrontiert, die sonst nur aus Zeitungsberichten bekannt sind. Körperverletzungen, sexueller Missbrauch, Raub oder gar Mord können Gegenstand sein und erfordern eine professionelle Distanz.
Weitere Besonderheiten ergeben sich aus dem Zweck (Hilfe bei der Ermittlung und Aufklärung von Straftaten) und dem Ort (Vernehmungszimmer, gesicherte Dienststellen mit Sicherheitsschleusen, Polizeigewahrsam etc.).
Welche persönlichen Eigenschaften muss der Dolmetscher erfüllen?
Polizeidolmetscher unterliegen vielfältigen Anforderungen. Es sollten daher nur qualifizierte Sprachmittler zum Einsatz kommen.
Ein wesentlicher Faktor ist die Unparteilichkeit. Der Dolmetscher muss stets eine neutrale Rolle einnehmen, die sich auf reine Sprachmittlung beschränkt. Es kann vorkommen, dass die zu verdolmetschenden Äußerungen unpräzise, zusammenhanglos, unlogisch oder gar gänzlich unverständlich sind. Hier gilt es der Versuchung zu widerstehen, in einen unvollständigen Satz etwas hineinzuinterpretieren oder eine Aussage des Beschuldigten „aufzuhübschen“.
Gerne stehe ich Ihnen als Polizeidolmetscher für Deutsch, Englisch und Polnisch zur Verfügung. Für alle anderen Sprachen finden Sie beeidigte Kollegen unter www.justiz-dolmetscher.de. Die meisten Polizeidienststellen führen auch ihre eigenen Dolmetscherlisten.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.
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