Post-Editing maschineller Übersetzungen
Mit Post-Editing wird die Überarbeitung einer maschinell angefertigten Übersetzung bezeichnet. Mit dem Einzug der so genannten neuronalen Netzwerke können – je nach Textsorte – gute
In der heutigen digitalisierten Welt sind maschinelle Übersetzungen ein fester Bestandteil unserer Kommunikation geworden. Allerdings gibt es eine wachsende Besorgnis über die Qualität und Zuverlässigkeit dieser Übersetzungen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für maschinelle Übersetzungen zunehmend an Bedeutung.
Transparenz für die Nutzer
Eine Kennzeichnungspflicht für maschinelle Übersetzungen würde Transparenz schaffen. Nutzer könnten sofort erkennen, ob ein Text von einer Maschine übersetzt wurde oder von einem menschlichen Übersetzer. Dies ermöglicht eine informierte Entscheidung über die Verlässlichkeit und die Verwendung des Inhalts.
Schutz vor Missverständnissen
Maschinelle Übersetzungen sind fehlerhaft und ignorieren wichtige kulturelle Kontexte. Eine Kennzeichnungspflicht würde es den Nutzern ermöglichen, kritisch mit dem Inhalt umzugehen. Insbesondere in der Geschäftswelt könnte eine solche Maßnahme dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden, die aus ungenauen Übersetzungen resultieren.
Vermeidung von rechtlichen Problemen
In vielen rechtlichen und geschäftlichen Kontexten kann eine fehlerhafte Übersetzung schwerwiegende Folgen haben. Eine Kennzeichnungspflicht würde nicht nur helfen, Risiken besser einzuschätzen, sondern könnte auch rechtliche Streitigkeiten vermeiden.
In unkritischen Bereichen haben Übersetzungsfehler kaum Folgen. Sobald es jedoch um sensible Inhalte geht – sei es im rechtlichen, medizinischen oder politischen Bereich – ist eine fehlerfreie, zuverlässige und von menschlichen Experten geprüfte Übersetzung unerlässlich.
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Im Gegensatz zu einigen anderen freien Berufen sind Übersetzer und Dolmetscher an keine Gebührenordnung gebunden. Eine allgemein verpflichtende Gebührenordnung wäre nicht sinnvoll, weil Übersetzungsprojekte je
Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen für amtliche Zwecke werden in Deutschland von ermächtigten Urkundenübersetzern erstellt. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3