Adam Galamaga, M. A.

Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch
— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe Ihnen als staatlich geprüfter Übersetzer für die deutsche, englische und polnische Sprache zur Verfügung. In meiner Eigenschaft als Urkundenübersetzer biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente an, die von allen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Als Gerichts- und Verhandlungsdolmetscher helfe ich Ihnen bei behördlichen und geschäftlichen Terminen. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem die Fachübersetzung (mit oder ohne Anwendung von CAT-Tools), vor allem im Bereich juristische Fachübersetzung und Marketingübersetzung.

Lektorat Ihrer Texte, Literaturübersetzung sowie Sprachberatung bei Bewerbungen sind weitere Dienstleistungen von mir, über die Sie sich auf meiner Internetseite schnell informieren können.

Ob über Festnetz, E-Mail oder Kontaktformular, zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Sie finden mein Büro in der Nähe des Hauptbahnhofs Mainz. Ich freue mich, Ihr Anliegen professionell und zeitnah zu bearbeiten.

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präzise und rechtssicher

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inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Erbausschlagung in Polen – was muss übersetzt werden?

    Eine Erbschaft kann negative Folgen mit sich bringen. Beispielsweise sind nur Schulden zu erben oder eine zu erbende Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz, was hohe Kosten nach sich zieht. In solchen Fällen ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Wie funktioniert eine Ausschlagung, wenn das Erbe aus Polen kommt, der Erbe aber in Deutschland lebt? An wen kann und muss man sich wenden und wie verläuft die Kommunikation mit dem polnischen Gericht, wenn man der Sprache nicht mächtig ist?

  • Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

    Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

  • Neulich beim Standesamt: Waren Sie schon einmal mit einer anderen Frau zusammen?

    „Es werden nicht Wörter, sondern Inhalte übersetzt“ – so habe ich es mir vor einigen Jahren sagen lassen. Diese Bemerkung ist in ihrem Kern richtig, aber unvollständig. Beim Übersetzen und Dolmetschen wird der Inhalt des Gesagten nicht nur in einer anderen Sprache erläutert, sondern es kommt dabei unweigerlich auch zur Vermittlung kultureller Besonderheiten (die wiederum ihre eigenen sprachlichen Probleme bereiten).