Welche Dokumente müssen in beglaubigter Form übersetzt werden?

Offizielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr und Urkundenwesen Verwendung finden, müssen in die Amtssprache übertragen und mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk des Urkundenübersetzers bescheinigt werden, damit sie rechtswirksam werden.

Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in folgenden Situationen benötigt:

  • Firmengründungen mit internationalem Bezug
  • Zulassungsverfahren für ausländische Produkte
  • Zivil- und Strafsachen mit internationalen Parteien
  • grenzüberschreitende Erbfälle
  • Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Arbeitsnachweisen
  • Personenstandsurkunden, Meldewesen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Nachweise über ausländische Versicherungen
  • Bescheinigungen über im Ausland entstandene Kosten zur Vorlage bei deutschen Kostenträgern
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine

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auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

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