Warum Referenzen?

Bei jedem Kauf wird dem Anbieter ein Vertrauensvorschuss gewährt. Oft ist es für den Kunden aber nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien er überhaupt die Entscheidung treffen soll. Hat man es mit einer Branche zu tun, die man nicht kennt, fällt die Kaufentscheidung noch schwerer.

Zur Glaubhaftmachung der Qualität meiner Dienstleistungen setze ich daher auf ein besonders hartes Argument: Weiterempfehlung. Im Laufe der Jahre habe ich viele Unternehmen, Übersetzungsagenturen und Anwaltskanzleien darum gebeten, mir eine Referenz mit einer kurzen Beschreibung des absolvierten Projekts auszustellen. Sie können diese Empfehlungsschreiben auf meiner Homepage einsehen und sie bei Bedarf verifizieren.

Vertraulichkeit geht vor!

Kundenempfehlungen haben eine Kehrseite, denn man gibt dadurch eine Geschäftsbeziehung preis. Aus diesem Grund können Sie nur Referenzen von ausgewählten Firmen sehen. In vielen Fällen verzichte ich darauf, meine Geschäftspartner um die Ausstellung einer Referenz zu bitten. Nicht wenige von ihnen verweigern dies ihrerseits aus eigenen Gründen.

Da Vertraulichkeit mein oberstes Gebot ist, müssen die sonstigen Übersetzungsprojekte der Öffentlichkeit unbekannt bleiben. Sie können sicher sein, dass ich Ihren Namen oder Ihr Unternehmen niemals in meinem Portfolio oder anderswo erwähnen werde, solange Sie mir nicht ein Empfehlungsschreiben ausgestellt haben.

Qualitätsgarantie

Die meisten meiner Empfehlungsschreiben enthalten eine Beschreibung des jeweils ausgeführten Übersetzungsauftrags und sind, so gesehen, recht aussagekräftig. Dennoch kann man sich natürlich denken, dass Empfehlungsschreiben aus Prinzip nur für gelungene Projekte ausgestellt werden. Wie soll glaubhaft gemacht werden, dass andere Übersetzungen nicht beanstandet wurden?

Ich versichere Ihnen: Ich habe nie einen gravierenden Übersetzungsfehler begangen, weshalb zum Beispiel eine Marketingbroschüre neu gedruckt werden musste oder jemand beim Bedienen einer technischen Anlage wegen einer falsch übersetzten Gebrauchsanleitung eine Verletzung davongetragen hat. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dann bin ich gegen solche Worst-Case-Szenarien gut gewappnet, denn ich bin gegen jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine sprachmittlerische Tätigkeit zurückgeführt werden können, entsprechend versichert.

Arbeitsproben

Neben den Referenzschreiben können Sie sich von der Qualität meiner Dienstleistungen überzeugen, indem Sie Texte auf dieser Homepage lesen. Alle Seiten sind durchgehend in drei Sprachen verfasst, wobei in den meisten Fällen die deutschen Originaltexte ins Englische und Polnische übersetzt und ggf. lokalisiert wurden. Bitte schauen Sie sich vor allem mein Blog an, wo ich regelmäßig längere Texte veröffentliche. Sie können zwischen den jeweiligen sprachlichen Versionen wechseln, indem Sie auf ein Sprachfähnchen Ihrer Wahl oben rechts klicken.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass ich für Sie eine Probeübersetzung anfertige, deren Qualität Sie eingehend beurteilen können. Diese Methode der Qualitätskontrolle hat den entscheidenden Vorteil, dass es sich immer genau um den Text handelt, den Sie gerade brauchen. Ich fertige gerne eine Probeübersetzung unentgeltlich für Sie an unter der Voraussetzung, dass es sich um ein größeres Projekt (mindestens 5.000 Wörter) handelt und Sie nach Zustimmung der Konditionen ernsthaft in Erwägung ziehen, mir einen Auftrag zu erteilen.

Bei manchen Projekten, die terminologisch und kontextuell anspruchsvoll sind, lohnt es sich, Rücksprache zu halten. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich einfach unter 06131/6064914 an, ich bin für Sie da!

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Blog

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    Ihr Kind beginnt eine neue Fremdsprache zu erlernen. Sicher erinnern Sie sich noch an Ihre eigene Schulzeit und wie schwer man sich oft damit tut, Vokabeln zu lernen oder die unliebsamen Hausaufgaben zu erledigen. Als Elternteil hat man es oft nicht leicht, das Kind zu unterstützen. Mit einfachen Tricks können Sie ihrem Kind allerdings einen Motivationsschub und leichte Hilfe anbieten.

  • Patentanmeldungen

    Patente müssen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Anmeldungen können in jeder beliebigen Sprache beim EPA eingereicht werden. Amtssprachen des EPA sind allerdings nur Deutsch, Englisch und Französisch. Wird eine Anmeldung nicht in einer dieser Sprachen eingereicht, muss eine Übersetzung vorgelegt werden.

  • Qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher für andere Sprachen

    Als Freiberufler führe ich alle Aufträge eigenverantwortlich und ausschließlich in meinen drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch aus. Sollten Sie einen Sprachmittler für eine andere Sprache benötigen, dann empfehle ich Ihnen, die Suchmaschine des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ zu benutzen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, denn in diesen Berufsverband werden nur Übersetzer und Dolmetscher aufgenommen, die ein entsprechendes Hochschulstudium oder eine staatliche Prüfung abgelegt haben beziehungsweise jahrelange Erfahrung in diesem Beruf vorweisen können.