Porträt

Nach Bestehen der Staatlichen Prüfungen im Bundesland Hessen besteht mein primäres Tätigkeitsfeld in der Übersetzung von Urkunden: Als allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt am Main und Oberlandesgericht Koblenz versehe ich Übersetzungen in Deutsch, Englisch und Polnisch mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, wodurch diese in der übersetzten Sprache Rechtskraft erlangen. Neben beglaubigter Übersetzung stehe ich meinen Kunden außerdem als allgemein beeidigter Dolmetscher zur Verfügung. In dieser Eigenschaft dolmetsche ich bei Gerichten, Notaren, Polizeibehörden, Standesämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen unter Eid. Zu meinen täglichen Beschäftigungen gehört außerdem die Fachübersetzung (insbesondere in den Bereichen Recht und Marketing), die ich unter Anwendung von Programmen zur computerunterstützten Übersetzung im Auftrag von Unternehmen und Übersetzungsagenturen anfertige. Hinzu kommen regelmäßige Einsätze im Bereich Verhandlungsdolmetschen, zum Beispiel bei geschäftlichen Verhandlungen und auf Messen.

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inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • «Wir arbeiten ausschließlich mit Muttersprachlern zusammen»

    Übersetzungsagenturen mit höchstem Professionalitätsanspruch, die „Big Player“ der Branche, verweisen oft auf ihren Websiten auf ISO-Zertifizierungen und ein firmeneigenes Qualitätsmanagement, zu dem üblicherweise das so genannte Vier-Augen-Prinzip gehört. Die Formel «Wir arbeiten ausschließlich mit Muttersprachlern zusammen» fehlt in der Regel auf Internetseiten dieser renommierten Agenturen.

  • Beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Bildungsnachweisen: Mehr als nur ein "Stempel"

    Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft, bevor sie den in Deutschland geschützten Berufen als gleichwertig eingestuft werden. Neben einer öffentlich beglaubigten Kopie des zu bewertenden ausländischen Originalzeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersicht, einem tabellarischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen müssen auch Übersetzungen von Bildungsnachweisen eingereicht werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer beglaubigt wurden.

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    Sehr oft hört man das Wort „Schengen“. Meistens geht es dabei jedoch nicht um das kleine Winzerdorf an der luxemburgischen Mosel, sondern vielmehr um den Schengen-Raum oder das dazugehörige Schengen-Abkommen.