Impressum

Adam Galamaga, M. A.
Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch

— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Berufsspezifische Angaben:

Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
- staatlich geprüfter Übersetzer für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die polnische Sprache

Die Berufsbezeichnungen wurden in Deutschland verliehen.

Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und allgemeine Ermächtigung als Übersetzer (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)
Rechtsgrundlage für die Berufsausübung: Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz, Gerichtsdolmetschergesetz
Aufsichtsbehörden: Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Angaben zum Betrieb:

USt-IdNr.: DE264279496
Zuständiges Finanzamt: Mainz-Mitte
Zuständige Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Hiscox

Zahlungsmöglichkeiten:

Überweisung, Bargeld, Nachnahme der Deutschen Post AG

Copyright und Haftungsausschluss:

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Sollte der Inhalt oder die Gestaltung Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass rechtmäßig beanstandete Passagen oder Teile in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur, für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliches Motiv, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

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Blog

  • Was ist eine Beglaubigung?

    „Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen.

  • Videokonferenz mit Dolmetscher – eine Alternative zur Dienstreise?

    Paris – Peking – New York. Eine Woche voller Besprechungstermine kann schnell zu einer Weltumrundung führen. Doch ist das heutzutage notwendig, wo es doch schnelle und gute Konferenzsoftware gibt?

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!