Notariatsdolmetschen

Sie haben einen wichtigen Notartermin in Hessen oder Rheinland-Pfalz, bei dem eine der Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Ob bei der Gründung einer GmbH, einer Vollmachtserteilung, beim Kauf einer Immobilie oder bei der Schließung eines Ehevertrags stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher gerne zur Verfügung.

Ich dolmetsche regelmäßig in Notarkanzleien und meine Erfahrung auf diesem Gebiet ist durch zahlreiche Referenzen belegt, die Sie hier einsehen können. Zudem habe ich als Urkundenübersetzer in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch tagtäglich mit notariellen Schriftstücken zu tun. Ich übersetze diese für amtliche Zwecke und versehe sie mit einem Beglaubigungsvermerk, wodurch sie Rechtskraft in der übersetzten Sprache erlangen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Reibungslose Kommunikation bei Ihrem Notartermin

Die Sprachbarriere wird aufgehoben und Erläuterungen zu den einzelnen Vertragsabschnitten sowie Fragen der ausländischen Partei werden unkompliziert von allen Beteiligen verstanden.

Rechtssichere Beurkundung

Die Urkunde wird von mir als neutralem Dolmetscher mit unterzeichnet, sodass niemand das Rechtsgeschäft unter Verweis auf die mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers anfechten kann.

Beratung inklusive

In den mehr als 10 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich an zahlreichen Beurkundungen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf und zur notariellen Praxis bei fremdsprachigen Mandanten geben.

Garantierter Datenschutz

Bei notariellen Beurkundungen werden regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit darf ich Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.

Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vorsorglich bin ich (und Sie als mein Kunde) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert (Risiken bis zu 5 Millionen Euro)

Flaggen Dreieck

Galamaga Translations ist Mitglied im BDÜ

Uebersetzer.eu Premium Mitglied

SDL Trados Studio - Software

Across Logo

Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Videokonferenz mit Dolmetscher – eine Alternative zur Dienstreise?

    Paris – Peking – New York. Eine Woche voller Besprechungstermine kann schnell zu einer Weltumrundung führen. Doch ist das heutzutage notwendig, wo es doch schnelle und gute Konferenzsoftware gibt?

  • Legalisation, Apostille, Beglaubigung - was nun eigentlich?

    Die Legislation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. Die Haager Apostille bestätigt, wie die Legalisation, die Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Damit ist eine Beteiligung eines Beamten des Staates, indem die Urkunde Verwendung finden soll, nicht mehr nötig.

  • Erbausschlagung in Polen – was muss übersetzt werden?

    Eine Erbschaft kann negative Folgen mit sich bringen. Beispielsweise sind nur Schulden zu erben oder eine zu erbende Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz, was hohe Kosten nach sich zieht. In solchen Fällen ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Wie funktioniert eine Ausschlagung, wenn das Erbe aus Polen kommt, der Erbe aber in Deutschland lebt? An wen kann und muss man sich wenden und wie verläuft die Kommunikation mit dem polnischen Gericht, wenn man der Sprache nicht mächtig ist?