Dolmetschen

Als allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Frankfurt am Main stehe ich Ihnen bei Gerichtsverhandlungen in Zivilverfahren, bei notariellen Beurkundungen, in Standesämtern und allen anderen Behörden zur Verfügung. Als Verhandlungsdolmetscher wirke ich unter anderem bei geschäftlichen Verhandlungen und auf Messen mit. Außerdem dolmetsche ich Ihre Auslandstelefonate per Festnetz, Mobiltelefon oder Skype und begleite Sie auf Auslandsreisen, bei Vorträgen, Schulungen, Behördengängen und Privattreffen.

Hinweis: Die von mir angebotenen Dolmetschleistungen umfassen das Konsekutivdolmetschen. Mit Ausnahme des sogenannten Flüsterdolmetschens biete ich kein Simultan- bzw. Kabinendolmetschen an, weil es sich dabei um eine Qualifikation handelt, die einer separaten Ausbildung bedarf. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen trotz einiger Erfahrung auf diesem Gebiet die Beauftragung eines professionellen Kabinendolmetschers, den Sie zum Beispiel über die Datenbank des Verbandes der Konferenzdolmetscher unter www.konferenzdolmetscher-bdue.de finden können.

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Blog

  • Google Übersetzer als Alternative?

    Die Meinung, dass der Übersetzerberuf inzwischen vom Aussterben bedroht sei, verbreitet sich schon seit geraumer Zeit. Maschinelle Übersetzung (MÜ) von Anbietern wie Google oder Bing sei schließlich schon heute kostenlos und jederzeit verfügbar. Zugegeben: die MÜ wird mit jedem Jahr besser. Sie eignet sich durchaus für manchen privaten Gebrauch, zum Beispiel, wenn man gerade im Ausland ist und schnelle Hilfe bei der Wegbeschreibung oder Hotelbuchung benötigt. Auch wenn man sich auf die vorgeschlagenen Übersetzungen nur bedingt verlassen kann, wird die Kommunikation dadurch leichter.

  • Dolmetschen im Gemeinwesen

    Das beidseitige Verständnis während einer Vorsprache bei einer staatlichen Behörde kann oftmals selbst für deutsche Staatsbürger schwierig sein. Muss man als Ausländer ohne ausreichende Deutschkenntnisse ein solches Gespräch durchführen, ist die Hilfe eines Dolmetschers dringend nötig.

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.