Beglaubigte Übersetzung

Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt am Main und Oberlandesgericht Koblenz übersetze ich für Sie vom und ins Deutsche, Englische und Polnische amtliche Dokumente (Zeugnisse, Urkunden, Verträge, Gerichtsurteile, Vollmachten, Gutachten etc.) in eigener Verantwortung und bescheinige die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Original bzw. der Abschrift mit Stempel und Unterschrift.

Hier finden Sie eine Übersicht von Urkunden, für die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.

Die beglaubigte Übersetzung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten, Hochschulen und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt. Für die Anerkennung der in Deutschland beglaubigten Übersetzungen im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb Sie sich im Idealfall bei der betreffenden ausländischen Behörde, die Ihre Urkunden in beglaubigter Übersetzung annehmen soll, direkt erkundigen sollten. In der Praxis werden beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland ohne Weiteres akzeptiert.

Möglicherweise werden Sie von einer deutschen Behörde gebeten, eine "amtlich beglaubigte Kopie" bzw. "öffentlich beglaubigte Kopie" Ihres Dokuments einzureichen. Eine solche Kopie hat mit beglaubigter Übersetzung nichts zu tun, sondern wird Ihnen von einem Bürgeramt oder Ortsgericht ausgestellt. Die Kontaktdaten des Ortsgerichts Frankfurt finden Sie hier. In Mainz besteht die Möglichkeit, Dokumente bei der Stadtverwaltung beglaubigen zu lassen.

Bitte beachten Sie auch die am häuftigsten gestellten Fragen.

Detaillierte Informationen zum Thema Rechtsübersetzung finden Sie hier.

Rechtsgrundlage:
Allgemeine Ermächtigung durch das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 316 E-95-2 (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)

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Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Was ist der Unterschied zwischen Original, Ausfertigung, Abschrift und Kopie?

    Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die damit verbundene Bürokratie sein können. Immer muss man sich um „irgendwelche Unterlagen“ kümmern, die man von einer Behörde beschaffen oder bei ihr vorlegen muss. Dabei ist Dokument nicht gleich Dokument, denn es gibt unterschiedliche Rechtsformen!

  • Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

    Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

  • Post-Editing maschineller Übersetzungen

    Mit Post-Editing wird die Überarbeitung einer maschinell angefertigten Übersetzung bezeichnet. Mit dem Einzug der so genannten neuronalen Netzwerke können – je nach Textsorte – gute bis sehr gute Übersetzungsergebnisse erzielt werden. Den menschlichen Übersetzern werden deshalb immer häufiger Ausgangstexte in Originalsprache und automatisch übersetzte Zieltexte vorgelegt. Daraus soll schneller und kostengünstiger ein einwandfreies Endprodukt entstehen.