Fachübersetzung

In meiner Tätigkeit als allgemein ermächtigter Übersetzer habe ich vornehmlich mit juristischen Fachtexten wie Verträgen oder Urteilen zu tun. Auf dem rechtlichen Gebiet kenne ich mich auch am besten aus. Außer dem rechtlichen Sachgebiet verfüge ich über profundes Hintergrundwissen in einigen Bereichen des Handels und Marketings, der Technik und IT und Geisteswissenschaften. Ich habe in diesen Themenbereichen zahlreiche Texte übersetzt und die erforderliche Fachkenntnis entweder durch Studium oder Weiterbildungsseminare erworben. Zudem verfüge ich über entsprechende Wörterbücher und Glossare, die mir bei der professionellen Bearbeitung Ihrer Aufträge helfen.

Bei der Übersetzung von Fachtexten kann ich bei Bedarf die CAT-Tools SDL Trados Studio, memoQ oder Across Personal Edition einsetzen. Den Gebrauch dieser Übersetzungsprogramme lernte ich gründlich bei dem renommierten Übersetzungsunternehmen Sandberg Translation Partners Ltd in England, wo ich im Jahr 2012 einen längeren Weiterbildungsaufenthalt absolvierte.

Hier erfahren Sie, warum es sich lohnt, einen freiberuflichen Übersetzer zu beauftragen, statt auf unbekannte Vermittlungsagenturen zurückzugreifen.

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auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

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  • Was ist eine Beglaubigung?

    „Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen.

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Übersetzung ins Englische, bitte! – Aber in welches?

    Als wichtigste Weltsprache weist Englisch einige Besonderheiten auf. Es wird als Erst-, Zweit- und Fremdsprache in höchst unterschiedlichen Ländern gesprochen und verfügt dementsprechend über einen enormen Wortschatz. Das Englisch aus Wales unterscheidet sich vom Englisch, das in Kalifornien oder Kenia gesprochen wird. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Aussprache, sondern auch die Schreibweise von manchen Wörtern. Begriffe aus nahezu allen Lebensbereichen, seien es Dinge des täglichen Gebrauchs („restroom“ vs. „cloakroom“) oder Amtsbezeichnungen („minister“ vs. „secretary“) können sehr verschieden sein, so dass die Gefahr besteht, dass Übersetzungen nicht immer korrekt sind.