Bewerbungscheck

Möchten Sie sich in einem englischsprachigen Land oder in Polen um eine Arbeitsstelle bewerben und sind sich nicht sicher, ob Ihr Motivationsschreiben und Lebenslauf stilsicher formuliert sind? Ich korrigiere Ihre Dokumente und teile Ihnen Verbesserungsvorschläge bezüglich des Inhalts und der Form mit.

Ich lektoriere Ihre Bewerbungsunterlagen nicht nur unter rein sprachlichen Aspekten, sondern berücksichtige spezifisch wichtige Details für Sie und recherchiere diese bei Bedarf.

Wussten Sie zum Beispiel, dass deutsche Arbeitgeber meist einen "tabellarischen Lebenslauf" erwarten? Was muss in einem solchen Lebenslauf stehen und was sind die No-Gos? Erwartet ein britischer Personaler die Angabe der Konfession? Wenn nicht, warum? Was versteht man unter einem Motivationsschreiben in Polen und wie lang sollte es sein?

Schicken Sie mir einfach Ihre Unterlagen zu und beschreiben Sie das Bewerbungsverfahren.

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Blog

  • Übersetzung ins Englische, bitte! – Aber in welches?

    Als wichtigste Weltsprache weist Englisch einige Besonderheiten auf. Es wird als Erst-, Zweit- und Fremdsprache in höchst unterschiedlichen Ländern gesprochen und verfügt dementsprechend über einen enormen Wortschatz. Das Englisch aus Wales unterscheidet sich vom Englisch, das in Kalifornien oder Kenia gesprochen wird. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Aussprache, sondern auch die Schreibweise von manchen Wörtern. Begriffe aus nahezu allen Lebensbereichen, seien es Dinge des täglichen Gebrauchs („restroom“ vs. „cloakroom“) oder Amtsbezeichnungen („minister“ vs. „secretary“) können sehr verschieden sein, so dass die Gefahr besteht, dass Übersetzungen nicht immer korrekt sind.

  • Dolmetschen beim Sportgericht

    Ob eine Schulung in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, geschäftliche Verhandlungen oder eine Großkonferenz von Opel: Man hat als Dolmetscher mit verschiedensten Kunden und Branchen zu tun. Ich habe mich über die Jahre hinweg auf den juristischen Bereich spezialisiert.

  • Vorlage des Originals leicht gemacht

    Die Vorlage des Originals muss dann nicht zwingend in physischer Form erfolgen. Mittlerweile liegen ohnehin viele Dokumente ausschließlich in elektronischer Form oder als qualifiziert signierte Urkunden vor. Auch diese Dokumente sind als Originale zu betrachten.